Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz gesprochen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in seiner jetzigen Ausgestaltung für nichtig erklärt, weil es einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG