Armin König

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Wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil zum Datenschutz gesprochen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in seiner jetzigen Ausgestaltung für nichtig erklärt, weil es einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG

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